Bauleitplanung

Ortsteil Bingenheim: Bebauungsplan „Südlich Welschbachweg"


Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen unter anderem zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften und wasserrechtliche Festsetzungen formuliert. Als Ausgleich für die Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft werden die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und die hier durchzuführenden Maßnahmen sowie Ökopunkte aus der Ökokontomaßnahme der Gemeinde Echzell „Umwandlung von Ackerland zu Grünland in der Horloffaue Echzell“ (Gemarkung Echzell, Flur 11, Flurstück 9) zugeordnet. Für den verbleibenden Ausgleich, der über die Zuordnung hinausgeht, werden die weiteren und nicht über den Bebauungsplan erfassten Renaturierungsmaßnahmen am Welschbach als Bestandteil der Gesamtmaßnahme zugeordnet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Bingenheim, Flur 7, die Flurstücke 2 teilweise, 3 teilweise, 7, 9, 10, 23, 24, 26/1, 28 und 29. Der Bebauungsplan umfasst darüber hinaus in der Gemarkung Bingenheim, Flur 7, das Flurstück 77 teilweise. Diese Fläche wird der Planung als externe Ausgleichsfläche für den erforderlichen funktionalen biotopschutzrechtlichen Ausgleich zugeordnet. Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Archäologisch-geophysikalische Prospektion, eine Verkehrsuntersuchung, eine Geotechnische und abfalltechnische Untersuchung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom 28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026 im Internet unter der Adresse www.echzell.de/leben-wohnen/bauen-mieten-pachten/bebauungsplaene veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Echzell, Bauamt, Lindenstraße 9, 61209 Echzell. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung möglich:

Montag bis Freitag               09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstags zusätzlich      15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauabteilung@echzell.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Angaben und Ausführungen zu den Zielen und Inhalten der Planung mit Standortbeschreibung, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Flächenbedarf und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien und eingesetzter Techniken und Stoffe. Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

  • Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung, Baugrund, Altlasten und Bodenbelastungen, Kampfmittel, Bergbauberechtigungen und Altbergbau, Bodenentwicklungsprognose, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsbedarf in Bodenwerteinheiten, Eingriffsbewertung.
  • Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bewertungsmethoden, Bestandsaufnahme Klima und Luft sowie Fließpfade und Starkregen, eingriffsmindernde Maßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme), Eingriffsbewertung.
  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Verweis auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse bezüglich möglicher Auswirkungen auf die planungsrelevanten und besonders zu prüfenden Tierarten (Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Reptilien, Amphibien); Beschreibung der artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie deren Umsetzung im Rahmen der Bauleitplanung; Eingriffsbewertung.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Natura-2000-Prognose für das FFH-Gebiet Nr. 5619-306 „Grünlandgebiete in der Wetterau“, das FFH-Gebiet Nr. 5619-305 „Buchenwälder östlich von Echzell“ und das Vogelschutzgebiet Nr. 5519-401 „Wetterau“; Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Wetterau“ und Naturschutzgebiet „Bingenheimer Ried“; Eingriffsbewertung.
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Streuobstbestand und biotopschutzrechtlicher Ausgleich; Eingriffsbewertung.
  • Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung.
  • Landschaft: Bestandsbeschreibung; eingriffsminimierende Maßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Bewertung der Wohn- und Erholungsqualität, Eingriffsbewertung.
  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Bodendenkmäler und Ergebnisse vorbereitender archäologischer Untersuchungen (Archäologisch-geophysikalische Prospektion), Beschreibung von erforderlichen Maßnahmen und Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen
  • Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der sich hieraus ergebenden Umweltauswirkungen.

 

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffskompensation (Eingriffs- und Ausgleichsplanung) sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden. Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Kontrolle und Durchführung von Festsetzungen und Maßnahmen der Planung sowie Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, eine Zusammenfassung sowie eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungsstrukturen.

b) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Angaben und Ausführungen zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen, zur angewendeten Methodik, zur Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens; Artenschutzrechtliche Prüfung der potenziell betroffenen Artengruppen und Darstellung der Untersuchungsergebnisse; Formulierung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Tierarten.

 

c) Archäologisch-geophysikalischer Bericht: Beschreibung der Geländesituation und Zustand der Untersuchungsfläche; Darstellung und Interpretation der Messwerte der Magnetometerprospektion; Ergebnis der Auswertung und archäologische Bewertung.

 

d) Verkehrsuntersuchung: Ausgangssituation und Aufgabenstellung; Methodik und Ergebnisse der Verkehrserhebungen; Abschätzung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens und der Prognosebelastungen im Kfz-Verkehr; Methodik und Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsuntersuchung des relevanten Verkehrsknotenpunktes.

 e) Geotechnische und abfalltechnische Untersuchung: Trinkwasser- und Heilquellenschutzzonen, Beschreibung durchgeführter Gelände- und Laborarbeiten, Boden- und Wasserverhältnisse, Bodenmechanische Kennwerte und Homogenbereiche, Abfalldeklaration und Verwertungs- sowie Entsorgungsvorgaben für Böden, Wiederverwertbarkeit von Aushubmaterialien zu Verfüllzwecken, Anforderungen für Leitungs- und Verkehrsflächenbau sowie Versickerungsversuch.

 f) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

  • Anerkannte Naturschutzverbände, Sammelstellungnahme (14.10.2025): Arten- und Biotopschutz, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Schutzgut Boden, Regenwasserrückhaltung, Kaltluftentstehung, Pflanz- und Artenlisten, Regelungen zum Schutz vor Vogelschlag.
  • HessenForst, Forstamt Nidda (12.09.2025): Natura-2000-Prognose auch für das FFH-Gebiet Nr. 5619-305 „Buchenwälder östlich von Echzell“.
  • Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (01.10.2025): Verkehrsaufkommen und verkehrliche Auswirkungen.
  • Kreisausschuss des Wetteraukreises, Fachdienst Kreisentwicklung (16.10.2025): Natur- und Artenschutz, Biotopschutz, Eingriffs- und Ausgleichsplanung, Regenwassermanagement, Wasser- und Bodenschutz, Bodendenkmalpflege und Archäologie.
  • Regierungspräsidium Darmstadt (15.10.2025): Grundwasser, Wasserversorgung, Versickerung von Niederschlagswasser, Grundwassermessstellen und Gewinnungsanlagen; Oberflächengewässer (Gewässer und Gewässerrandstreifen), Niederschlagswasser, Starkregen (Fließpfade); Abwasser und Gewässergüte; Vorsorgender und nachsorgender Bodenschutz; Bauabfälle und Bodenmaterial; Immissionsschutz (Gewerbelärm); Bergbauberechtigungen und Altbergbau.
  • Regionalverband FrankfurtRheinMain (08.10.2025): Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes bezogen auf die relevante Umweltschutzgüter, Biotopschutz und Biotopverbundsystem, Schutzgut Landschaft.
  • Wasserverband Horlofftal (15.09.2025): Trinkwasserversorgung.


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Echzell, den 17.09.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell
Raik Noll
Bürgermeister


Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich Welschbachweg"

Abbildung genordet, ohne Maßstab