
Ortsgericht
Das Ortsgericht
Dem Ortsgericht der Gemeinde Echzell obliegen verschiedene Aufgaben in den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens. Grundlage hierfür ist das Ortsgerichtsgesetz. Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte.
Das Ortsgericht ist in der Regel an Donnerstagen von 16 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Abweichungen sind möglich. Die Öffnungszeiten des Ortsgerichts können Sie daher der Echzeller Wochenzeitung entnehmen.
Kontakt
Bei Rückfragen zu den Öffnungszeiten können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Echzell wenden.