Zielabweichungsverfahren


An wen muss ich mich wenden?

  • Über Abweichungen vom Landesentwicklungsplan entscheidet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als oberste Landesplanungsbehörde.
  • Über Abweichungen vom Regionalplan entscheidet das örtlich zuständige Regierungspräsidium als obere Landesplanungsbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende