Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Frau EßEinwohnermeldeamt, Standesamt, Gewerbeamt