Wald

Wir sind ganz Ohr


„Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“

Auch wenn das Zusatzschild 1026-38 "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" nicht an jedem Wald- oder Feldweg steht, ist es nicht gestattet mit motorisierten Kraftfahrzeugen jeglicher Art (PKW, Quad, Motorrad oder – Roller) Wege zu befahren, einzige Ausnahmen sind Land- und Forstwirtschaftbetreibende, Jagdpächter, o. ä.

Warum weisen wir darauf hin?

An den letzten Wochenenden wurden an verschiedenen Stellen in Wald, Feld und Flur illegale Befahrungen festgestellt oder beobachtet. In Einzelfällen wurde sogar von absichtlichem Hetzen von Wildtieren berichtet, was nach Jagd- und Naturschutzrecht Straftatbestände darstellt. Anbauflächen, Biotope und Ruhestätten werden durch solches illegales Querfeldeinfahren gestört und zerstört.

Bitte melden Sie derartige Beobachtungen der Revierförsterei (Mobil: 0160 3612658) oder der Gemeindeverwaltung (Tel.: 06008 91200). Etwaige Kennzeichen bitte notieren.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!