Verkehr

Kostenlose Verbandkästen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr


Insgesamt wurden 72 Verstöße festgestellt, so beispielsweise 26 Fahrzeuge ohne Verbandkasten bzw. mit Verbandkasten, dessen zeitlich begrenzte Gültigkeit abgelaufen war.

Ein Verbandkasten ist für die Tätigkeit als Ersthelfer bei einem Unfallereignis besonders wichtig, um schnell und effektiv helfen zu können. Aus diesem Grund händigten die Ordnungspolizeibeamten der Gemeinde Echzell eigens beschaffte Verbandkästen an alle betroffene Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer aus – völlig kostenlos und bürgernah.

Mit dieser Aktion wurde das Ziel verfolgt, dass alle Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer bei Beendigung der Verkehrskontrolle in der Lage sind, sich und anderen Verkehrsteilnehmern helfen zu können. Auch auf das Erheben eines Verwarngeldes für einen fehlenden/abgelaufenen Verbandkasten wurde verzichtet, denn der Nutzen der gesteigerten Verkehrssicherheit durch die Ausgabe eines kostenfreien Verbandkastens überwiegt deutlich möglichen Verwarngeldern. 

Ebenfalls häufig wurde keine bzw. kein Original der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), mitgeführt. Grundlage hierfür ist § 13 Abs. 6 FZV. Es ist trotz weitläufiger Meinung nicht ausreichend eine Kopie davon mitzuführen.

Nicht mitgeführte Warnwesten und Warndreiecke konnten ebenso festgestellt werden. Selbsterklärend dient diese Ausstattung dem Eigen- sowie Fremdschutz im Falle eines Unfalles und ist durch § 53a StVZO vorgeschrieben. Von nicht ausreichend gekennzeichneten Unfall- oder Pannenfahrzeugen geht insbesondere bei Dunkelheit, hinter Kurven oder Kuppen eine besondere Gefahr aus. 

Mehrere Fahrzeugführinnen und Fahrzeugführer führten keinen Führerschein mit. Nach § 4 Abs. 2 S. 2 FeV ist dieser beim Führen eines Kraftfahrzeuges mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Diese Verpflichtung gilt auch bei kurzen Wegstrecken innerhalb des Wohnortes.

Weitere Feststellungen waren beispielsweise Gurtverstöße, ausbleibende Hauptuntersuchungen, Reifen ohne vorgeschriebene Profiltiefe oder eine mangelhafte Ladungssicherung.

Rechtsgrundlage für Verkehrskontrollen ist übrigens § 36 Abs. 5 StVO. Hiernach dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Fahrtüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. 

 

Polizeibeamte – trifft das auf kommunale Ordnungspolizeibeamte überhaupt zu?

Ein klares "Ja"!

§ 99 Abs. 1 HSOG berechtigt Ordnungspolizeibeamte zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Gefahrenabwehr oder zur hilfsweisen Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben, wenn die Ordnungspolizeibeamten hierzu bestellt wurden. Die Ordnungspolizeibeamten der Gemeinde Echzell wurden durch den zuständigen Landrat des Wetteraukreises zu einer Vielzahl an verschiedenen Aufgaben bestellt, so auch beispielsweise zur Überwachung der Einhaltung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und Kontrolle durch Anhalten von Fahrzeugen.

Allgemeine Verkehrskontrollen sowie anlassbezogene Verkehrskontrollen, etwa ein Gurtverstoß oder die Nutzung eines Smartphones, können somit rechtskonform durch die Ordnungspolizei der Gemeinde Echzell und unter Verwendung von Hilfsmitteln durchgeführt werden. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben die Ordnungspolizeibeamten darüber hinaus die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten.

Abschließend ist mir wichtig mitzuteilen, dass die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs keine persönlichen oder finanziellen Interessen verfolgt, sondern Pflichtaufgaben einer Kommune und des Landes sind.

Die Rückmeldungen der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer zum Ablauf und der Durchführung der allgemeinen Verkehrskontrollen, welche nach eigenen Angaben oft erstmalig seit Erhalt des Führerscheines kontrolliert wurden, fielen nahezu vollständig positiv aus.

Weil die Rückmeldung zu den kostenfreien Verbandkästen ebenfalls äußerst positiv ausfiel, werde ich diese Aktion im Sinne und zum Wohle aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer fortführen und hoffe gleichzeitig, dass sie niemals genutzt werden müssen.

Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, freue ich mich auf einen Dialog mit Ihnen. Gerne können Sie das Kontaktformular nutzen.

 

Wilfried Mogk
Ihr Bürgermeister

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