15.03.2025
Wahlinformation zur Kommunalwahl
Wer darf wählen?
Staatsangehörigkeit volljährig, geboren bis Hauptwohnung mind. seit deutsch,
wahlberechtigte Unionsbürger15.03.2008 01.02.2026 Sie müssen in ein Wählerverzeichnis der Gemeinde Echzell eingetragen sein. Eingetragen ist, wer am Stichtag 01.02.2026 mit Hauptwohnung im Melderegister der Gemeinde Echzell geführt wird.
Neu nach Echzell gezogen?
Sie können nach einer Neuanmeldung in der Gemeinde Echzell nach dem oben genannten Stichtag nicht automatisch wählen. Bitte beachten Sie:
- Sie ziehen aus einer Gemeinde in Hessen zu:
- Sie können bis 22.02.2026 einen Antrag auf Aufnahme in ein Wählverzeichnis stellen.
- Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer ehemaligen Kommune. Bei Bedarf können Sie dort einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
- Sie ziehen aus einer Gemeinde außerhalb Hessens zu:
- Ihr Einzugsdatum liegt nach dem 01.02.2026 - Sie sind nicht wahlberechtigt.
- Ihr Einzugsdatum liegt vor dem 01.02.2026 - Sie müssen sich bis zum 22.02.2026 beim Wahlamt der Gemeinde Echzell melden, um in ein Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
- Sie ziehen aus einer Gemeinde in Hessen zu:
Ihre Hauptwohnung innerhalb von Echzell hat sich geändert?
- Sie sind innerhalb der Gemeinde Echzell umgezogen oder Sie haben Ihre Nebenwohnung und Hauptwohnung innerhalb der Gemeinde Echzell getauscht:
- Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirkes eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.
- Sie sind innerhalb der Gemeinde Echzell umgezogen oder Sie haben Ihre Nebenwohnung und Hauptwohnung innerhalb der Gemeinde Echzell getauscht:
Sie waren abgemeldet?
Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen. Sie müssen bis zum 27.02.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können.