Pressemitteilung
Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabausstattung (z.B. Pflanzgefäße. Kerzen, Vasen) bis zum 01.07.2026 zu entfernen.
Grabmale oder bauliche Anlagen und Grabausstattung gehen gem. § 34 der Friedhofsordnung der Gemeinde Echzell entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn keine anderslautende Vereinbarung geschlossen wurde.
Die in das Eigentum der Gemeinde übergegangenen Grabmale oder baulichen Anlagen und nicht rechtzeitig entfernte Grabausstattung werden entsorgt.
Echzell, März 2026
Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell
-Friedhofsverwaltung-