Anzeige Brauchtumsfeuer

  • Leistungsbeschreibung

    Die Durchführung von Brauchtumsfeuern, auch zum Beispiel Sonnenwendfeuer oder Osterfeuer, muss bei der Verwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht werden. 

    Eine Orientierungshilfe des Landes Hessen finden Sie nachfolgend.

    Orientierungshilfe Brauchtumsfeuer

  • Voraussetzungen

    Die Witterungsvoraussetzungen werden bei Antragstellung und vor der Durchführung auf Durchführungshindernisse geprüft. Ein Durchführungshindernis ist zum Beispiel eine zu große Trockenheit und damit verbundene Brandgefahr. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Anzeige eines Brauchtumsfeuers ist gebührenfrei.

  • Anträge / Formulare

    Sie können ein Brauchtumsfeuer hier anzeigen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende