Der Zutritt zur Gemeindeverwaltung ist ab dem 17.01.2022 nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung und unter Vorlage eines 3G-Nachweises (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Verwaltung keine Testmöglichkeit besteht. Ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger müssen ein aktuell gültiges Testergebnis vorlegen.
Das Testzertifikat darf dabei nicht älter als 24 Stunden bzw. beim PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Beim Betreten der Gemeindeverwaltung erfolgt eine Kontrolle am Eingang durch die jeweilige Mitarbeiterin/den jeweiligen Mitarbeiter, mit der/dem der Termin vereinbart wurde. Es wird darum gebeten den entsprechenden 3-G-Nachweis sowie den Personalausweis bereitzuhalten.
Mit dieser Regelung reagiert die Verwaltung auf die steigenden Corona-Fallzahlen und versucht somit den bestmöglichen Schutz sowohl für alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung zu gewährleisten.
Um die Anzahl der persönlichen Kontakte möglichst gering zu halten, wird darum gebeten, die jeweiligen Terminvereinbarungen vor dem Hintergrund der dringenden Notwendigkeit zu überprüfen. Einige Nachfragen lassen sich ggf. auch telefonisch oder per E-Mail klären. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die verschiedentlichen Online-Dienstleistungen unserer Verwaltung.
Während des Aufenthaltes in der Gemeindeverwaltung sind die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen (Mund- und Nasenschutz tragen und min. 1,5 m Abstand halten), zu beachten sowie den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu folgen.
Mit Ihrem verantwortungsbewussten Handeln tragen Sie dazu bei, dass wir alle gemeinsam gesund durch diese außergewöhnlichen Zeiten kommen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell
Wilfried Mogk, Bürgermeister
13 Januar 2022