Frau Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch bittet um Mithilfe.
Auch in diesem Jahr soll als sichtbares äußeres Zeichen des Dankes und der Anerkennung beispielhaften ehrenamtlichen Handelns im sozialen Bereich der Sozialpreis verliehen werden. Insbesondere sollen der herausragende Einsatz bzw. wegweisende Projekte auf dem Gebiet der Arbeit und Zusammenarbeit mit Senioren, mit Jugendlichen, im Hospizbereich, mit kranken Menschen, mit Menschen mit Behinderung und mit sozial benachteiligten Menschen im Wetteraukreis geehrt werden.
Vorschlagsberechtigt nach §2 der Richtlinie über die Vergabe des Sozialpreises des Wetteraukreises sind die Mitglieder des Kreistages, die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses des Wetteraukreises, des Seniorenbeirates und des Diversitäts- und Inklusionsbeirates des Wetteraukreises, die im Landkreis tätigen Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die religiösen Gemeinschaften sowie die Städte und Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger. Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen.
Es wird gebeten, in Ihrem Umfeld auf das Vorschlagerecht hinzuweisen und geeignete Vorschläge direkt an Frau Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch (E-Mail: stephanie.becker-boesch@wetteraukreis.de) bis zum 15. Mai 2023 zu unterbreiten.
Die Auswahl eines Preisträgers für das Jahr 2023 erfolgt im Anschluss durch die Sozialpreis-Jury.
Der Sozialpreis des Wetteraukreises ist mit 2.500,00 Euro dotiert.
Das Preisgeld kann in einen Preis in Höhe von 2.000,00 Euro und eine Belobigung in Höhe von 500,00 Euro geteilt werden.
Die Verleihungsveranstaltung für die Jahre 2022 und 2023 ist im September 2023 vorgesehen.
21 Februar 2023