Hiermit machen wir vorsorglich auf § 10 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Echzell vom 02.09.2019 aufmerksam, wonach die Wasserversorgungsleitungen
- insbesondere die Wasserzähler - vor Frost zu schützen sind.
Außerdem achten Sie bitte darauf, dass bei Neubauten die Anschlussleitungen ordnungsgemäß mit Erde oder anderen geeigneten Materialien abgedeckt bzw. geschützt werden, damit keine Frostaufbrüche auftreten.
Die Eigentümer von noch nicht bezogenen Wohnbauten werden im eigenen Interesse
dringend gebeten, die Anlagen frostsicher zu machen, da alle entstehenden Kosten, einschließlich der für den Zähler, die durch Frostschäden entstehen, von den Grundstückseigentümern zu tragen sind.
61209 Echzell, 17.11.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Echzell
21 November 2022